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Aktuell

Ausschreibung Artist-in-Residence-Programm 2018

Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien für das Jahr 2018 in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung.
Für dieses Stipendienprogramm können sich ausländische Kulturschaffenden erstmals elektronisch über die neu eingerichtete Online-Plattform http://www.artists-in-residence-austria.at/ bewerben.

Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts. In der Sparte Kunst- und Kulturvermittlung ist der Aufenthalt primär für Austausch und Vernetzung und nicht für die Realisierung eines Projektes gedacht.

Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunst- und Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und Museumsbesuche, Kontakte zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien oder Salzburg. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier Wien, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen Veranstaltungen. Die Stipendiatinnen/Stipendiaten in Salzburg werden vom Kunstverein Salzburg betreut.

Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School-Programm von KulturKontakt Austria teilzunehmen und Workshops an Schulen in Österreich zu halten.

Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sehr gute Englisch- oder Deutsch-Kenntnisse sind Voraussetzung und sollen zu einem künstlerischen Dialog in internationalem Kontext befähigen.

Ein abschließender Bericht über den Aufenthalt ist verbindlich.

Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. Bewerberinnen und Bewerber müssen nach dem 31.12.1977 geboren worden sein. Bei Einreichung von Künstlerduos muss mindestens eine Person nach dem 31.12.1977 geboren sein und der künstlerische Werdegang beider Personen dargestellt werden.

Kunstschaffende, die bereits an Artists-in-Residence-Programmen von KulturKontakt Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Die Stipendiatinnen/Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt.

Mit der Bewerbung erklären sich die Einreicherinnen und Einreicher damit einverstanden, dass Teile der Bewerbungsunterlagen (CV und Werkbeispiele) an Dritte zwecks der Organisation von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten, Lectures, etc. weitergegeben werden.

Die spartenspezifischen Angaben auf den Folgeseiten sind unbedingt zu beachten!

Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich:
Bildende Kunst (1)
Künstlerische Fotografie
Video- und Medienkunst (2)
Komposition
Literatur
Kinder- und Jugendliteratur
Literarische Übersetzung
Kunst- und Kulturvermittlung (3)

(1) Bewerbungen aus dem Bereich der performativen Kunst werden nicht angenommen.

(2) Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) werden nicht angenommen.

(3) Kunst- und Kulturvermittlung. Für eine Bewerbung in dieser Sparte ist zu berücksichtigen, dass Kunst- und Kulturvermittlerinnen/-vermittler im Verständnis dieser Ausschreibung Personen sind, die für den pädagogischen Teil einer Ausstellung, eines Konzerts, eines Theaters etc. zuständig sind und Kommunikationsprozesse zwischen Besucherinnen/Besucher und Künstlerinnen/Künstler oder dem Kunstwerk, dem Konzert, der Aufführung, etc. gestalten. Kunst- und Kulturvermittlung kann in unterschiedlichen Settings stattfinden und beinhaltet kulturelle Bildung im formalen und non-formalen Bildungsbereich ebenso wie Vermittlungsprogramme in Kunst- und Kulturinstitutionen.

Die Dauer der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt:
Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten für Bildende Künstlerinnen/Künstler, künstlerische Fotografinnen/fotografen, Video- und Medienkünstlerinnen/-künstler sowie Komponistinnen/Komponisten,
Stipendien mit der Dauer von 1–2 Monaten für Literatinnen/Literaten und literarische Übersetzerinnen/Übersetzer
Stipendien mit der Dauer von 1 Monat für Kunst- und Kulturvermittlerinnen/-vermittler.

Die Stipendien werden im Rahmen des Artists-in-Residence-Programms vom Bundeskanzleramt Österreich finanziert und von KulturKontakt Austria beratend und organisatorisch begleitet.

Mehr Infos finden Sie unter http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8081/default.aspx

Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien für das Jahr 2018 in Österreich (Wien und Salzburg) zur Verfügung.