Übersetzungsförderungen / Bundeskanzleramt Wien
Das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5 – Literatur und Verlagswesen, bietet für Übersetzer, die die Übersetzung von Werken vor allem zeitgenössischer österreichischer Autorinnen und Autoren im Bereich Belletristik in eine Fremdsprache planen, eine sogenannte „Übersetzungsförderung“ an.
Dabei handelt es sich nicht im eigentlichen Sinn um eine Förderung für eine geplante – sondern um eine Auszeichnung (Prämie) für eine besonders gelungene – Übersetzung eines Werkes der zeitgenössischen österreichischen Belletristik handelt.
Die Übersetzung sollte nicht älter als 5 Jahre sein und müsste in Buchform vorliegen. Einreichschluss ist der 31.Juli 2016 und die eingereichten Bücher (Original und Übersetzung) sollten zusammen mit einer Biobibliografie des Übersetzers bzw. der Übersetzerin sowie mit genauer Adresse und Bankverbindung direkt an die Literaturabteilung des Bundeskanzleramts, Concordiaplatz 2, 1010 Wien übermittelt werden.
Über diese Auszeichnung bzw. Prämierung wird einmal jährlich im Spätherbst im Rahmen einer Jurysitzung entschieden.
Eine klassische Förderung stellt hingegen der Zuschuss zu den Übersetzungskosten dar, den ausländische Verlage mittels Antragsformular (von der Website www.kunstkultur.bka.gv.at) beantragen können. Der Antrag sollte möglichst vollständig (Förderungsantrag, Kostenplan, Lizenz- und Übersetzungsvertrag, Lebenslauf und Werkliste des/der Übersetzenden) vor der Drucklegung der Übersetzung an die Literaturabteilung gerichtet werden. Der Verlag erhält eine Förderungszusage, die zugesagte Förderung wird nach Einlangen eines Belegexemplars auf das angegebene Konto überwiesen. Für Rückfragen steht die Literaturabteilung zur Verfügung Kontakt:
Mag. Gerhard Auinger
Bundeskanzleramt Österreich/Kunstsektion
Abt. II/5 – Literatur und Verlagswesen
Concordiaplatz 2
A – 1010 Wien
Tel. +43-1-53115-206852
e-mail:gerhard.auinger@bka.gv.at
www.kunstkultur.bka.gv.at
Die entsprechenden – im Kunstbericht des BKA enthaltenen – Informationen sind auch auf der Homepage des BKA unter http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/8038/default.aspx abrufbar.